Besonders gefährlich für Radfahrer ist das fahren im Dunkeln. Allein im Jahr 2013 verunglückten 70.000 Radfahrer. Das größte Problem bei den Unfällen ist meiste die fehlende Schutzkleidung oder Beleuchtung. Nicht wenige Menschen unterschätzen, dass man sie ohne Beleuchtung nur schlecht wahrnehmen kann, egal ob Fußgänger, Autofahrer oder anderer Radfahrer.
Um diese Leichtsinnigkeit und die damit erhöhte Unfallgefahr zu unterbinden, ahndet die Verkehrspolizei sämtliche Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften.
Sich um die richtige Fahrradbeleuchtung zu kümmern- dafür sind leider noch viele Radfahrer zu bequem. Dabei gibt es bei uns zahlreiche Vorkehrungen für das Fahrrad und Schutzbekleidungen zu erwerben.
Doch wie muss das eigene Fahrrad nun richtig ausgestattet sein?
Dem Gesetz nach muss ein Fahrrad mit einem Rücklicht, einem Vorderlicht und zwei in den Speichen befindlichen Katzenaugen sowie zwei an den Pedalen angebrachten Reflektoren ausgestattet sein. Dabei sind sowohl Batterieleuchten als auch dynamobetriebene Lampen zugelassen, unter der Voraussetzung, dass das Licht hell genug ist. Bei neu gekauften Rädern ist heutzutage eine Standlichtfunktion vorgeschrieben. Wird dagegen verstoßen, so wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. 25 Euro müssen gezahlt werden, wenn ein Verstoß mit Gefährdung vorliegt, bei einer Sachbeschädigung oder einem Unfall sind es sogar 35 Euro Strafe, die gezahlt werden müssen.
Die vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad ist zwar ausreichend, jedoch sollte man um der eigenen Sicherheit Willen weitere Schutzmaßnahmen vornehmen. Es besteht grundsätzlich keine Helmpflicht innerhalb von Deutschland, jedoch wird von der Verkehrspolizei dazu geraten, einen Helm zu benutzen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass man im Falle eines Sturzes auf den Kopf fällt, ist relativ hoch.
Lassen Sie sich von uns beraten.
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