Was Fahrradfahrer dürfen und was nicht – Teil 3

Und weiter geht es in der Reihe “Was Fahrradfahrer dürfen uns was nicht”. 

Beschäftigen wir uns mit dem Thema Radweg. Sofern ein Radweg vorhanden ist, sollte dieser befahren werden. Gestrichelte Schutzstreifen (Radweg) auf einer Fahrbahn ist den Fahrradfahrern vorbehalten. Dieser Fahrradstreifen kann aber muss nicht von Radlern genutzt werden. Autofahrern dürfen ihn zum Ausweichen überfahren sowie bis zu drei Minuten darauf  halten. Ein Radfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie (der zudem mit einem blauen Schild plus einem weißen Fahrrad gekennzeichnet ist) muss verpflichtend befahren werden. Hier dürfen Autofahrer weder darauf fahren, halten oder parken.

Wissen Sie, wann Sie den Bürgersteig befahren dürfen? Radfahrer ab 8 Jahren müssen entweder die Fahrbahn benutzen oder den gekennzeichneten Teil der Straße. Kinder unter dieser Altersgrenze müssen den Bürgersteig befahren. Jedoch gibt es die Ausnahme, dass der Bürgersteig in zwei Bereiche unterteilt ist. Hier dürfen beide Verkehrsteilnehmer (also Fußgängern und Radfahrer) den Weg nutzen. 

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