Was Fahrradfahrer dürfen und was nicht – Teil 4

Wer hat sich als Autofahrer noch nicht darüber aufgeregt? Und wer hat es als Radfahrer noch nicht schon einmal getan?

Rote Ampeln mag keiner. Und kaum schlägt ein Ampel um, schon kann man die Rowdies sehen, wie sie von der Straße auf den Bürgersteig fahren, um dann auf den Fußgängerbereich zu fahren und im Slalom irgendwie dann die nächste grüne Fußgängerampel zu befahren. Für einen Radfahrer kann ein solches Verhalten nicht nur gefährlich sein, es ist auch verboten.

Radfahrer geraten oft in schwierige Situationen. Hält eine Straßenbahn oder auch ein Bus auf oder an einem Radweg, so ist es heikel, wenn der Radler an den ein- und aussteigenden Fahrgästen einfach so vorbei fährt. Hier ist Vorsicht geboten. Wer rechts vorbeifährt, sollte dies nur mit ausreichend Abstand tun.Dazu noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Versperren Fahrgäste den Weg, so ist es besser zu warten und dies passieren zu lassen. Auf keinen Fall sollte man den Bus links überholen. Hier besteht größte Unfallgefahr.

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